Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat jeder Teilnehmer am Betäubungs-mittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.

Nach den derzeitigen sicherungstechnischen Erkenntnissen ist eine ausreichende Sicherung gegen eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich nur gewährleistet, wenn die dafür vorgesehenen Behältnisse oder Räumlichkeiten mindestens den unter Ziffer 1 oder 2 genannten mechanischen Anforderungen genügen.

"Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern."

Zu unserem Sortiment gehören entsprechende nach EN 1143-1 geprüfte Betäubungsmittel-Tresore. Sie gewährleisten die Lagerung von Betäubungsmitteln in Krankenhausstationen, Apotheken, Arztpraxen, Pflege- und Altenheimen, Arzneimittelhandel, Pharmaunternehmen.

BTM - Tresore TRESORFORUM/Tresore/BTM - TresoreArtikelTRESORFORUM/Tresore/BTM - TresoreArtikel

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